Ataro

AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlage unserer Verkaufs- und Vermietungsangebote sind nachstehenden Geschäftsbedingungen:

1. Sämtliche in unseren Angeboten aufgeführten Angaben basieren auf vom Verkäufer/Vermieter an uns gemachte Aussagen. Eine Haftung für die Richtigkeit kann von uns nicht übernommen werden. Unsere Angebote und Angaben sind sämtlich freibleibend, Irrtum, Änderung und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten und sind ohne Gewähr.

2. Unsere Offerte ist ein Maklerangebot. Alle Angebote und sämtlicher Schriftverkehr hierzu sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Der Empfänger verpflichtet sich, diese nicht ohne unser Einverständnis an Dritte weiterzuleiten. Sollte dennoch der Empfänger Unterlagen ohne unsere Genehmigung an Dritte weiterleiten und ein Vertrag kommt ohne unsere Mitwirkung zustande, so ist unser jeweiliger Auftraggeber verpflichtet, Schadensersatz an uns zu leisten. Schadensersatz ist dann bis zur Höhe der entgangenen Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.

3. Ist dem Empfänger die durch uns angebotene Immobilie vor Abschluss unseres Vertrages bereits bekannt, so ist uns dieser Umstand unverzüglich mitzuteilen und zu belegen.

4. Unser Maklerbüro ist berechtigt, auch für den Käufer bzw. Mieter Tätigkeiten aufzunehmen.

5. Die Höhe unserer Provision für von uns ausgeführte Tätigkeiten (Übermittlung von Nachweisen, Verkaufs- bzw. Mietvermittlung oder sonstige notwendig gewordene Aktivitäten) ist in unseren
Exposés aufgeführt. Die übliche Provisionshöhe beträgt (wenn im Exposé nicht anders ausgewiesen) bei Gewerbe-Mietverträgen drei Netto-Monatsmieten zzgl. gesetzl. MwSt., zahlbar vom Mieter und bei Kaufverträgen 6,25 % des Kaufpreises inklusive gesetzl. MwSt., zahlbar vom Käufer. Mieter haben eine Vertragsausfertigungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro zzgl. ges. MwSt. zu zahlen. Eine Bonitätsauskunft wird von uns, nach Erlaubnis, kostenfrei eingeholt.

6. Kommt aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande, ist unser Provisionsanspruch verdient und fällig. Somit besteht die Verpflichtung, uns zu benachrichtigen, wenn ein von uns angebotenes Objekt anderweitig verkauft bzw. vermietet wurde.

7. Wird ein Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen, die vom Angebot abweichen, oder wird ein Vertrag über Erweiterungen bzw. Ergänzungen, die zeitlich und wirtschaftlich im Zusammenhang mit dem ersten Vertrag stehen, abgeschlossen, so ist auch dadurch unser Provisionsanspruch entstanden. So besteht auch bei Änderung z.B. bei Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege einer Zwangsversteigerung, unser Provisionsanspruch.

8. Die Provision ist fällig und sofort zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Vorliegen einer schriftlichen Ausfertigung eines rechtsgültigen Pacht- oder sonstigen Vertrages.

9. Unser Provisionsanspruch hat auch dann Bestand, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund kündbarer Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadensersatz verpflichtet.

10. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag sind gegenüber den Vertragspartnern ohne unsere Mitwirkung zu erfüllen. Ausnahme ist die Verpflichtung zur Courtagezahlung, hier ist die Zahlung an uns zu leisten. Bei verspäteter Courtage-Zahlung werden 8% -Punkte über dem jeweiligen Basiszins berechnet.

11. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
12. der übrigen Bestimmungen als Ganzes nicht. Die unwirksame Bestimmung ist in jedem Fall durch eine zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt
13. Ankaufkosten (Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuchkosten) werden zusätzlich zum Kaufpreis erhoben. Etwaige Teilungs- und Vermessungs- oder Abrisskosten sind vom Käufer zu bezahlen.

14. Die Objektübergabe erfolgt in unserem Beisein. Ein Übergabeprotokoll wird von uns angelegt.

15. Für uns gelten die aktuellen Datenschutzbedingungen.